mit Vergabe des clubinternen Titels "Emsland-Sieger 2022" an die Rassebesten
Richter für die Clubschau: Hr. A. Simons (NL), English Cocker Spaniel
Richter für die Clubschau: Hr. A. Lehmkuhl (D), American Cocker Spaniel
Richter für die ZTP: Hr. A. Lehmkuhl (D)
Rassen: American & English Cocker Spaniel
Veranstaltungsort:
Gaststätte Jägerkrug
Fernrodder Str. 81
48432 Rheine
Einlass der Hunde ab 8:30 Uhr
Beginn des Richtens um 10:30 Uhr
Bei einer Meldezahl ab 40 Hunden einer Rassevarietät wird für diese Rasse ein zweites CAC Club in Wettbewerb gestellt.
Schauleitung:
Claudia Hersebrock, Dimtweg 2, 26632 Ihlow
Telefon: 04941/6971165, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Meldeschluss: 18.08.2022 23.59 Uhr
Information des Amtsveterinärs:
Eine Allgemeinuntersuchung oder Spezialuntersuchung lt. VDH Formular ist für den
English Cocker Spaniel nicht erforderlich.
Bei Meldung eines American Cocker Spaniels nehmen Sie bitte Kontakt mit der
Schauleitung, Frau Claudia Hersebrock, auf.
Für die Verpflegung wird die Gaststätte "Jägerkrug" sorgen.
Für die Klassensieger gibt es kleine Präsente und bei der Tombola sind tolle Preise dabei
Clubshow Online Meldung
ZTP Online Meldung
Wichtiger Hinweis:
Die Original-Ahnentafel ist mitzubringen.
Meldegebühren: | 1. Meldung, pro Hund |
jede weitere Meldung |
Katalog (1 Pflichtexemplar) | 2,- € | |
Jugendklasse Zwischenklasse Offene Klasse Championklasse Gebrauchshundklasse Veteranenklasse |
30,- € | 28,- € |
Jüngstenklasse Babyklasse Funklasse |
12,- € | 10,- € |
Juniorhandling, Paarklasse, Zuchtgruppe, Nachzuchtgruppe |
7,- € | 5,- € |
ZTP für Mitglieder/Nichtmitglieder | 50,- €/75,-€ | 50,- €/75,-€ |
Zahlung der Meldegbühren sind möglich:
- mit Einzugsermächtigung bei der Meldung
(Die Abbuchung findet ca. zwei Tage nach dem Meldeschluss statt) - per Überweisung an:
Cocker Club Deutschland e.V.
Sparkasse Osnabrück (BLZ 265 501 05) Konto-Nr. 1402619
IBAN DE43265501050001402619 BIC: NOLADE22XXX
Wichtige Hinweise für alle Aussteller:
- Fällt eine Ausstellung wegen "höherer Gewalt" aus, z.B. Verunglückung etc. des Transporters, kurzfristiger Absage durch den zuständigen Amtsveterinär oder anderer Gründe die der Verein nicht zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Gebühren oder anderweitiger Schadenersatz.
- Alle Aussteller erkennen mit Ihrer Meldung die VDH-Ausstellungs-Ordnung, sowie aller ergänzenden Bestimmungen des Cocker Club Deutschland e.V. an.
- Jeder Teilnehmer wird während der Ausstellung die Aufsichtspflicht über seinen Hund wahrnehmen, sowie den Anordnungen der Schauleitung Folge leisten. Sie werden den Weisungen der Veterinäraufsicht in jedem Fall Folge leisten und keine Regressansprüche usw. an das Land, den Landkreis, die Stadt oder gegen Beamte dieser Dienststellen erheben, falls Massregelungen seines Hundes erforderlich sind. Dieses trifft in jedem Fall auch auf den Veranstalter zu.
- Die Hunde, die zu einer Veranstaltung (Ausstellung) gebracht werden, müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein (Impfausweis/EU-Heimtierpass mitbringen).
Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld "Gültig bis" nachgewiesen werden.
Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist.
Im Falle einer Erstimpfung muss der Hund zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 3 Monate alt gewesen sein und die Impfung zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 21 Tage zurück liegen. - Wenn Ihr Hund in der Champion-/Ehrenklasse- oder Gebrauchshundklasse starten soll, senden Sie bitte zeitnah zur Meldung eine Kopie der erforderlichen Titelzuerkennung bzw. des FCI/VDH Gebrauchshundezertifikat an den für die Veranstaltung zuständigen Schauleiter.
Ohne Nachweis wird Ihr Hund in die Offene Klasse umgesetzt - Die Ahnentafel, Nachweise über Siegertitel und Leistungsabzeichen als Jagdgebrauchshund müssen am Schautag dem Schauleiter und/oder dem Richter auf Verlangen vorgelegt werden.
- Für das rechtzeitige Vorführen der Hunde sind die Aussteller selbst verantwortlich.
Die aktuelle VDH-Ausstellungs-Ordnung finden Sie hier.
Ausstellungsverbot für kupierte Hunde
Es gilt ein Ausstellungsverbot gem. VDH-Ausstellungs-Ordnung für folgende Hunde aus dem In- und Ausland:
1. Ohren kupiert
2. Rute kupiert (Ausnahme: Jagdliche Verwendung gemäß dem deutschen Tierschutzgesetzes. Gilt nur für FCI-anerkannte Jagdhundrassen.)
Wenn Sie Ihren Hund entgegen der obigen Bestimmung auf der Ausstellung versuchen vorzuführen bzw. vorführen, wird Ihr Hund nicht bewertet bzw. die Bewertung aberkannt. Darüberhinaus kann gegen Sie gemäß § 37 Punkt 3.7 der VDH-Ausstellungs-Ordnung ein unbefristetes Ausstellungsverbot für alle Ausstellungen im Bereich des VDH verhängt werden. Das Meldegeld wird in diesem Falle nicht zurückerstattet.
Wir weisen darauf hin, dass das Ausstellen eines kupierten Hundes auch ein Verstoss gegen die Tierschutz-Hundeverordnung darstellen kann. Es droht in diesem Fall gemäß § 12 Abs. 2 der Tierschutz-Hundeverordnung in Verbindung mit § 18 Abs. 1 Nr. 3b des Tierschutzgesetztes durch die Ordnungsbehörden ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 5.000,- Euro.